Beitragsordnung

des

AnwaltVerein Vogtland e.V.

  1. Die einmalige Aufnahmegebühr in den Verein beträgt EURO 50,00.
  2. Der Jahresbeitrag des Vereins für ordentliche Mitglieder und für vollberechtigte außerordentliche Mitglieder beträgt EURO 180,00.
  3. Aus dem Jahresbeitrag der Vereinsmitglieder ist der jeweils an den Deutschen AnwaltVerein und den zuständigen Landesverband abzuführende Beitrag in der jeweils von diesen festgesetzten Höhe zu zahlen.
  4. Neuzugelassene Kolleginnen und Kollegen sind in den ersten beiden Jahren nach ihrer Erstzulassung von dem Zusatzbeitrag an den Deutschen AnwaltVerein befreit. Die gleiche Befreiung kann ihnen auf Antrag auch für den Jahresbeitrag des Vereins gewährt werden.
  5. Mitglieder nach Vollendung des siebzigsten Lebensjahres können von der Beitragsleistung für den Verein befreit werden, wenn sie dem Verein vorher länger als 30 Jahre angehört haben.
  6. Im Übrigen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag in besonderen Fällen den Beitrag für den Verein stunden, ermäßigen und in Ausnahmefällen erlassen.
  7. Der jeweils zu zahlende Gesamtbeitrag ist bis zum 30. März eines jeden Jahres in einer Summe fällig und ohne weitere Aufforderung auf folgendes Konto zu entrichten:

AnwaltVerein Vogtland e.V.
DKB – Deutsche Kreditbank
IBAN:DE70 1203 0000 1013 767601
BIC: BYLADEM1001

In Sonderfällen kann der Schatzmeister auf schriftlichen Antrag die Zahlung in zwei gleichen Teilbeträgen zu Anfang eines jeden Halbjahres bewilligen.

  1. Jedes Mitglied ist zur Vermeidung von Mahnungen gehalten, für den Jahresbeitrag entweder einen Bankdauerauftrag zu erteilen oder dem Verein eine auf den Jahresbeitrag beschränkte Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.